Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Firma Wümme Rind Acker & Wiese UG (haftungsbeschränkt)

1. Geltungsbereich

1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

1.3 Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Druckfehler in allen Preisangaben sind vorbehalten. Preise in den Preislisten entsprechen den Verkaufspreisen am Tag der Drucklegung. Alle Preisangaben verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen MwSt.

2.2 Angebotspreise und vereinbarte Werbungskostenzuschüsse (WKZ) werden unter der Bedingung der Einhaltung der Zahlungsvereinbarung gegeben falls gewährt. Im Falle der Nichteinhaltung oder nicht vollständigen Einhaltung der getroffenen Zahlungsvereinbarung wird mit dem Zeitpunkt des Überschreitens des Zahlungsziels der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Listenpreis fällig. Der Verkäufer berechnet nach. Für bereits in Anspruch genommene WKZ entfällt der Rechtsgrund, so dass diese zurückzugewähren sind.

3. Lieferung

3.1 Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Die Annahmeerklärung kann auch konkludent durch Auslieferung erfolgen.

3.2 Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinaus gehen.

3.3 Liefertermine oder -fristen bedürfen zur verbindlichen Vereinbarung der Schriftform. Mündlich zugesagte Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich.

3.4 Im Falle der Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung bzw. Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw. auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch verbindlich vereinbarte Fristen und Termine bei Verzug nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. angemessenen Anlaufzeiten hinaufzuschieben und wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3.5 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.

4. Mängelhaftung

4.1 Die gelieferte Ware ist sofort auf ihre Vollzähligkeit und äußere Unversehrtheit zu prüfen. Mängelrügen sind spätestens nach 24 Stunden anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Feststellung anzuzeigen und in geeigneter Form nachzuweisen. Die Vollzähligkeit und Unversehrtheit der Lieferung wird durch den unterzeichneten Lieferschein oder durch Bezahlung bestätigt. Bei gefrorener Ware ist der Käufer berechtigt, einzelne Proben zum Zwecke der Untersuchung aufzutauen. Der Käufer ist verpflichtet, beanstandete und gerügte Ware am Untersuchungsort zur Besichtigung für den Verkäufer und/oder dessen Lieferant bereitzuhalten. Nicht rechtzeitig oder richtig bemängelte Ware gilt als genehmigt und angenommen.

5. Gewährleistung

5.1 Im Falle berechtigter Beanstandungen beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers auf die Rechte, die uns gegen unseren Geschäftspartner und Zulieferer zustehen. Diese treten wir hiermit an den Käufer ab. Im Gewährleistungsfalle werden wir ihm alle für die Rechtsverfolgung gegen den Geschäftspartner und Zulieferer erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechte mit verkehrsüblicher Sorgfalt gegenüber dem Geschäftspartner und Zulieferer -notfalls gerichtlich- geltend zu machen. Erweist sich die Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche gegen den Geschäftspartner und Zulieferer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen als nicht möglich oder nicht zumutbar, ist der Käufer berechtigt, von uns eine Ersatzlieferung vertragsgemäßer Ware zu verlangen. Ist die Ersatzlieferung unmöglich, misslingt sie oder wird sie von uns ernsthaft und endgültig verweigert, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Die gleichen Rechte stehen dem Käufer zu, wenn die Ersatzlieferung von uns unzumutbar verzögert worden ist und der Käufer uns eine angemessene Frist gesetzt hat. Für die Haftung auf Schadensersatz im Rahmen der Mängelhaftung gilt Abschnitt 8 dieser Bedingungen.

5.2 Mängelansprüche gem. § 437 BGB verjähren 12 Monate ab Lieferung.

5.3 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

5.4 Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, werden dem Verkäufer die vollen Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach seiner Wahl freizugeben sind, soweit der Wert die zu sichernde Forderung nachhaltig mehr als 20 % übersteigt.

5.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändung, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

5.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und ggf. Abtretungs- oder Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

6. Allgemeine Haftung

6.1 Unbeschadet der Regelung unter 5.2. sind Schadensersatzansprüche jeglicher Art im Rahmen und außerhalb der Mängelhaftung – aus Verzug oder Unmöglichkeit, wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, falscher Beratung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen Verletzung sonstiger Vertragspflichten, aus unerlaubter Handlung oder sonstigem Rechtsgrund – insbesondere auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, ausgeschlossen. Eine Haftung gilt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, oder bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen und für Personenschäden gehaftet wird. Bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie besteht der Anspruch auf Schadenersatz ohne unser Verschulden nur dann, wenn durch die Garantie typische Mangelfolgeschäden vermieden werden sollen.

6.2 Bei schuldhaften Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei normaler Fahrlässigkeit des Inhabers, der Organe oder leitender Angestellter, in letztem Falle ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vernünftigerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.

7. Zahlung

7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung sofort bei Lieferung in bar ohne Abzug. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird dem Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, zunächst auf die Kosten dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

7.2 Sofern vereinbarungswidrig eine Barzahlung bei Lieferung nicht erfolgt, ist der Verkäufer berechtigt, von der Auslieferung der Ware abzusehen. Der Verkäufer ist weiter berechtigt, für die vergebliche Anfahrt einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 100 Euro netto zu berechnen. Dieser Schadensbetrag ist dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadensbetrages durch den Verkäufer bleibt nachgelassen.

7.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist. Abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen zur wirksamen Vereinbarung der Schriftform. Nachgelassene Abweichungen im Einzelfall führen eine Änderung der Barzahlungsabrede nicht herbei.

7.4 Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt ab Verzug Zinsen in Höhe von     4,9 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank als pauschalen Schadensersatz zu verlangen.

7.5 Weiterhin ist der Verkäufer berechtigt, einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 2,50 € für die erste Mahnung, in Höhe von 5,00 € für die zweite Mahnung und in Höhe von 17,00 € je Bankrücklastschrift zu berechnen.

7.6 Im Falle des Abschlusses einer Ratenzahlungsvereinbarung oder eines Darlehensvertrages wird der gesamte Restbetrag im Falle des Verzuges mit mehr als zwei Raten sofort fällig. Einer gesonderten Fälligstellung bedarf es hier nicht. Vereinbarte Ratenzahlungen sind nicht rückholbar bei einer Insolvenz des Käufers.

7.7 Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder seine Zahlung einstellt, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks oder Wechsel angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

7.8 Der Käufer ist zu Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch nur wegen Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

8. Haftungsbegrenzung

8.1 Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen den Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Das gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.

9. Gerichtsstand

9.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Lüneburg ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

9.2 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel sollen die gesetzlichen Bestimmungen gelten.

Schneverdingen 01.08.2017

Stand: August 2017/ Wümme Rind Acker & Wiese UG (haftungsbeschränkt